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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Netprom GmbH (AGB)

Die Firma Netprom GmbH Riedernstrasse 26A, 3661 Uetendorf bietet als Dienstleistungsunternehmen videographische als auch fotografische Werke, dessen Angebot auf jede(n) Kund*In abgestimmt ist.

 

1.Vertragsabschluss

 

1. Die mündliche sowie schriftliche Bestellung einer videografischen und/oder fotografischen Dienstleistung der Firma Netprom GmbH über Telefon, E-Mail, Brief oder anderen Kommuntikationsmitteln bildet einen gültigen Kaufvertrag. Nur wenn die Firma Netprom GmbH die Annulierung des Kaufvertages schriftlich bestätigt, gilt der Vertrag als nichtig. Wird der Vertrag von Seiten des Käufers dennoch gebrochen, darf die Netprom GmbH die entstandenen Kosten des Materialaufwandes in Rechnung gestellt werden. Sind die Aufnahmearbeiten bereits abgeschlossen, siehe Punkt 8.9 Für die Zahlungsfrist beachte Punkt 4.5

2.Preise

3. Alle Dienstleistungen und deren Preise sowie mitgelieferte Speichermedien sind inkl. 7.7% MwSt.

3.Zahlungsmethoden

 

4. Die Zahlung erfolgt über Rechnungsstellung. Dabei sind, sofern nichts im Voraus vereinbart wurde, keine Skonti vorgesehen.

 

4.Fälligkeit der Zahlung:
 

5. Die Rechnungsstellung ist zahlbar innert 10 Tagen.

5.Lieferung:

 

6. Übergang von Nutzen und Gefahr:
Nutzen und Gefahr gehen an die Empfängerin bzw. den Empfänger bei Übergabe des Speichermediums mit der videografischen bzw. fotografischen Dienstleistung.

 

6.Gewährleistung:

 

7. Die Firma Netprom GmbH garantiert eine qualitative angemessene Arbeit abzugeben und den Wunsch der Kund*Innen zu berücksichtigen. Treten dennoch Mängel auf, so ist die bzw. Kund*In dazu verpflichtet sich innert 5 Werktagen schriftlich oder telefonisch zu melden um auf die Mängel aufmerksam zu machen.

 

7.Liefertermin:

 

8. Der kommunizierte Liefertermin der Forma Netprom GmbH ist nur ein Richtwert. Verzögert sich der Liefertermin, teilt die Firma Netprom GmbH dies den Kund*Innen rechtzeitig mit.

 

8.Annahme

 

9. Annahme des Kunden bzw. der Kundin
Der Kunde ist dazu verpflichtet die fertige Arbeit zum vereinbarten Liefertermin am angegebenen Lieferort anzunehmen. Wird das Produkt vom Empfänger bzw. von der Empfängerin nicht angenommen, so wird dennoch eine Rechnung erstellt und das Produkt bis zum Eingang der Zahlung bei der Firma Netprom GmbH aufbewahrt.

 

9.Datenschutz:

 

10. Bei Übergabe des videografischen und/oder des fotografischen Produkts geht das Urheberrecht an die Kundin bzw. den Kunden über. Die Firma Netprom GmbH garantiert, dass alle Medien bzw. Tonaufnahmen lizenziert sind und vom Endverbraucher ohne Einschränkung gebraucht werden kann und darf.

 

10.Schlussbestimmungen:
 

11. Im Streitfalle gilt Schweizer Recht.

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